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Beim hydraulischen Abgleich werden die Heizkreise im Heizungssystem so eingestellt, das alle gleichmäßig durchflossen werden und die richtige Energiemenge erhalten. Damit wird eine optimale und gleichmäßige Wärmeverteilung im Gebäude unter allen Betriebsbedingungen sichergestellt.
Besonders ältere Anlagen haben deutlich höhere Energieverluste wenn sie nicht richtig abgeglichen sind. Deshalb werden z.B. Heizkörper im nicht abgeglichenen System, die am weitesten vom Wärmeerzeuger entfernt sind, zeitlich oft verzögert oder unzureichend mit Heizwasser versorgt. Die Folge ist höherer Energieverbrauch und schlechte Wärmeabgabe der Heizflächen.
Wenn geförderte Heizungsanlagen eingebaut oder erneuert werden, ist nach dem Gebäudenergiegesetz und den Förderbedingungen der BAFA oder KFW eine Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B erforderlich.
Ab Januar 2024 wird dieses ab 6 Wohnungen bei jeder neu installierten Heizungsanlage Verfahren B erforderlich.
Besonder bei Mehrfamilienhäusern hat der Gesetzgeber bereits diese Umsetzung festgelegt. Hier stehen wir mit unserem optimierten Berechnungsservice besonders Eigentümern und Verwaltern von Mehrfamilienhäusern mit unserer Kompetenz zur Verfügung.
Im Beispielvideo 3D Erfassung und Berechnung.
Eine staatliche Förderung dieser Maßnahme im Rahmen der Heizungsoptimierung ist möglich.
Bitte beachten das bei gesetzlichen Verpflichtungen keine Förderungen möglich sind!
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Da die Wohngebäude im Laufe der Entwicklung immer dichter geworden sind, ist ein ausreichender Luftwechsel aus bautphysikalischer und hygienischer Sicht erforderlich, besonders auch um Bauschäden wie Schimmel etc. zu vermeiden. Weiterhin reichern sich in der Raumluft auch Schadstoffe an. Die Raumluft muss also regelmäßig erneuert werden, entweder durch öfteres Querlüften bei geöffneten Fenstern oder mit einer mechanischen Lüftungsanlage. Die entsprechenden Mindestluftströme zum Feuchteschutz müssen berechnet werden.
Um diesen Nachweis zu erbringen, muss bei neuen oder modernisierten Gebäuden ein Lüftungskonzept erstellt werden.
Dies ist auch erforderlich bei Teilmodernisierungen, denn als Modernisierung gelten nach dieser Norm alle lüftungstechnischen relevanten Änderungen am Gebäude (mind. 1/3 aller Fenster oder Dachfläche erneuert).
Wichtig für Sie als Bauherr ist es, zu wissen, dass das Lüftungskonzept in Ihre Verantwortung fällt. Das heißt, dass Sie es grundsätzlich in Auftrag geben müssen.
Auf der Seite der VDZ können Sie eine schnelle Onlineberechnung starten und prüfen ob eine Umsetzung eines Lüftungskonzeptes für Ihr Gebäude erforderlich ist.
Wenn Ja erstellen wir Ihnen gern eine genaue Berechnung nach DIN 1946-6.
Hier gehts zum Onlinecheck Wohnungslüftungskonzept
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