Der individuelle Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist ein Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer. Ziel ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln.
Der SFP wird bei Wohngebäuden als Erfüllungsoption von 5% nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EwärmeG) anerkannt.
Bei Nichtwohngebäuden (NWG) ist der energetische Sanierungsfahrplan eine vollständige Erfüllungsoption.
Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans bei NWG ist da aufwändiger als bei Wohngebäuden, da zusätzlich Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung untersucht und bilanziert werden müssen.
Der Sanierungsfahrplan umfasst eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes im Hinblick auf den baulichen Wärmeschutz und die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung. Anschließend wird ein Sanierungsfahrplan ausgestellt. Das Konzept des Sanierungsfahrplans wurde in Form des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) auch auf Bundesebene übernommen. Mehr dazu im Bereich Sanierung.
Für einen individuellen Sanierungsfahrplan können Sie Fördermittel beantragen.
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