Der individuelle Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist ein Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer. Ziel ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln.
Der SFP wird bei Wohngebäuden als Erfüllungsoption von 5% nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EwärmeG) anerkannt.
Bei Nichtwohngebäuden (NWG) ist der Sanierungsfahrplan eine vollständige Erfüllungsoption.
Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans bei Nichtwohngebäuden (NWG) ist aufwändiger als bei Wohngebäuden, da zusätzlich zur Heizung und Warmwasser die Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung untersucht und bilanziert werden müssen. Es wird ein umfangreicher Bericht zum Gebäude, der Anlagentechnik und den Verbrauchswerten erstellt und sinnvolle Sanierungsvorschläge gemacht.
Für die Erfüllung des EwärmeG ist der Sanierungafahrplan innerhalb 18 Monate der unteren Baurechtsbehörde Ihres Wohnortes mit einem weiterem Nachweisformular zu übergeben.
Für einen individuellen Sanierungsfahrplan können wir für Sie Fördermittel beantragen.
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