Individueller Sanierungsfahrplan - ISFP - Für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude
Der iSFP ist ein standardisiertes Instrument und ermöglicht eine inhaltlich hochwertige und kommunikativ gut strukturierte Energieberatung. Durch die Systematik im Beratungsablauf werden die Auftraggeberinnen und Auftraggeber in den Prozess eingebunden und ihre Lebenssituation sowie ihre Interessen einbezogen. Die energetische und bauliche Gegebenheit ihres Gebäudes ist dabei der Ausgangspunkt. Die Beratung schließt Maßnahmen in den Bereichen Gebäudehülle und Gebäudetechnik ein, die aufeinander aufbauen. Der Fahrplan sollte dafür genutzt werden, um auf die jeweiligen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Gewerken hinzuweisen. Der vollständig erstellte iSFP bietet für alle Beteiligten eine gute Orientierung über den Umsetzungszeitpunkt und die Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen.
Der iSFP enthält Kostenangaben für jedes vorgeschlagene Paket an Effizienzmaßnahmen. Diese werden auf Basis von Erfahrungswerten oder ersten vorliegenden Angeboten aus der Energieberatung geschätzt. Ebenfalls werden die Sowieso-Kosten und mögliche Fördergelder angegeben. Es wird eine Sanierungsperspektive aufgezeigt, die sich auf Wunsch der Auftraggeberinnen und Auftraggeber über mehrere Jahre erstrecken kann und damit die individuellen Finanzierungsmöglichkeiten berücksichtigt. Detaillierte Informationen darüber, wie die Sanierungsziele erreicht und Einsparungen erzielt werden, erleichtern die Entscheidungsfindung bei Auftraggeberinnen und Auftraggebern erheblich.
Mit der iSFP-Druckapplikation werden die Ergebnisse übersichtlich und sehr anschaulich dargestellt. Der energetische Ausgangszustand und die zu erreichenden Verbesserungen bei der Energieeffizienz des Gebäudes sind farblich visualisiert. Dieser Überblick wird im Dokument "Mein Sanierungsfahrplan" mit Ergebnissen und Empfehlungen festgehalten. In dem zweiten Dokument "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen" werden zu den einzelnen Maßnahmen konkrete Ausführungshinweise gegeben und ausführlich erläutert, sowie ggf. die Kosten detaillierter dargestellt.
Förderungen:
Für die Beratung kann beim BAFA ein Zuschuss in Höhe von max.80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten beantragt werden. Das sind jedoch höchstens 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und höchstens 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.
Eine Energieberatung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird zusätzlich mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 500 Euro gefördert, wenn Honorarkosten zur Erläuterung des Energieberatungsberichts auf einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung entstehen. Bei Nichtwohngebäuden erfolgt der Zuschuss unter 200qm Nettogrundfläche mit max. 1700€ , zwischen 200qm bis 500qm max. 5000€ , über 500qm max. 8000€.
Voraussetzung für die Förderung für Wohngebäude ist, dass das Gebäude in Deutschland steht, der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt und in dem Gebäude überwiegend gewohnt oder genutzt wird.
Für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an und in Gebäuden können ebenfalls Fördermittel des Bundes beantragt werden. Dafür gibt es seit 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Alternativ ist ein vergünstigter Kredit der KFW Bank oder auch steuerliche Berücksichtigung ohne Kumulation möglich.
Ablauf:
Vor Erstellung des Sanierungsplans wird der Antrag auf Förderung gestellt und erst wenn die Zusage dazu vorliegt mit dem Projekt begonnen.
Bei dem nachfolgenden Vor-Ort Termin werden alle relevanten Daten zu Ihrem Gebäude und der bestehenden Anlagentechnik erfasst. Bei Nichtwohngebäuden zusätzlich der Verbrauch von Strom, Klimatisierung, MSR Technik. Am Besten nach getrennten Bereichen. Sie dienen als Basis der späteren Erstellung des Sanierungsvorschlages. Ihre Wünsche und Vorstellungen für eine Sanierung werden dabei natürlich berücksichtigt.
Nach Fertigstellung des Berichtes führen wir ein Abschlussgespräch mit Ihnen durch, wo wir die Ergebnisdetails genau erklären.
Sie bekommen damit einen Fahrplan an die Hand, mit dem Sie Ihr Gebäude aufwerten und gleichzeitig Ihre Energiekosten senken können.
Falls Sie später innerhalb von 15 Jahren den Sanierungsvorschlag umsetzen erhalten Sie zusätzlich einen Bonus von 5% bei BEG Einzelmaßnahmen (ohne Heizungsanlage).