Ich bin als Energieberater für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zertifiziert und bei der Dena, BAFA, KFW und in der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes gelistet.
Vom Staat gibt es für den Sanierungsfahrplan, für Heizungserneuerung,Heizungsoptimierungen oder Sanierungen am Gebäude jeweils verschiedene Förderungen.
Geförderte Energieberatung, Individueller Sanierungsfahrplan
Für diesen gibt es vom BAFA für Wohngebäude aktuell 650€ für 1-2 Wohneinheiten, und 850€ für über 3 Wohneinheiten. Wir beantragen für Sie mit Ihrer Vollmacht die Förderung für den SFP und kümmern uns um den gesamten Förderablauf.
Sanierungen am Gebäude und Anlagentechnik (ohne Heizung)
Es gibt hier als Förderung die Möglichkeit für einen Zuschuss, einen vergünstigten Kredit oder die Möglichkeit einer Absetzung über Ihre Jahressteuererklärung, je nach dem was für Sie die optimale Variante ist. Für die Variante Zuschuss erhalten Sie aktuell vom BAFA 15% der Kosten, wenn Sie einen Sanierungsfahrplan für das Gebäude haben zzgl. 5%, also in Summe 20% bezogen auf die Maximal förderfähigen Kosten. Übersicht siehe Tabelle weiter unten. Hier ist der Energieberater als Qualitätssicherungs-Experte tätig und stellt für Sie die TPB und TPN gemäß den Anforderungen der BAFA aus und übernimmt auch die Baubegleitung der einzelnen Maßnahmen.
Für die Kredit Variante müssen Sie sich an Ihre Hausbank wenden und alle Anträge dort stellen.
Heizungssanierung über die KFW Bank
Wenn Sie Ihre Heizung erneuern wollen ist seit Anfang 2024 die KFW zuständig. Hier müssen Sie nicht über Ihre Hausbank gehen, sondern wickeln das direkt über die KFW ab. Ein Energieberater ist hier wie auch beim Gebäude erforderlich.
Ich begleite Sie durch das Förderverfahren und erstelle nach Vorgaben der KFW die entsprechenden Bestätigungen. Hier ist ausschließlich die Zuschuss Variante vorgesehen. Dafür geht das Verfahren relativ schnell und die KFW zahlt nach Abschluß innerhalb kurzer Zeit den Zuschuss an Sie aus.
Für die Heizungssanierung gibt es von der KFW eine Grundförderung von 30%, weitere Zuschüssen sind bis Maximal 70% der Förderfähigen Gesamtkosten möglich. Übersicht siehe nachfolgende Tabelle.
Wir beraten Sie gern zu den umfangreichen staatlichen Förderungen und deren optimalen Einsatz für Ihre Bauvorhaben.
Hier eine aktuelle Förderübersicht für die Gebäudesanierungen, Erneuerung der Anlagentechnik und Heizungstechnik. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Förderbedingungen können sich jederzeit ändern.
Aktuelle Informationen finden Sie auf www.kfw.de oder www.bafa.de.
Förderungen bei verschiedenen Einzelmaßnahmen ab 1.1.2024
Förderung bei Gebäude Sanierung zum Effizienzgebäude ab 1.1.2024
Förderungen Stand 2023 (nicht mehr gültig)
Wichtig:
Die Förderungen können erst nach der Beauftragung der Arbeiten des Hautgewerkes beantragt werden. Details bitte aus den Webseiten der Bafa und KfW entnehmen. Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen.