Energieberater - Förderservice

Ich bin als Energieberater für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zertifiziert und bei der Dena, BAFA, KFW und in der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes gelistet.

 

Vom Staat gibt es für den Sanierungsfahrplan, für Heizungserneuerung, Heizungsoptimierungen oder energetische Sanierungen an der Gebäudehülle jeweils verschiedene Förderungen.

 

Geförderte Energieberatung, Individueller Sanierungsfahrplan

 

Für diesen gibt es vom BAFA für Wohngebäude aktuell 650€ für 1-2 Wohneinheiten, und 850€ für über 3 Wohneinheiten. Wir beantragen für Sie mit Ihrer Vollmacht die Förderung für den SFP und kümmern uns um den gesamten Förderablauf.

 

Sanierungen am Gebäude und Anlagentechnik (ohne Heizung)

 

Es gibt hier als Förderung die Möglichkeit für einen Zuschuss, einen vergünstigten Kredit oder die  Möglichkeit einer Absetzung über Ihre Jahressteuererklärung, je nach dem was für Sie die optimale Variante ist. Für die Variante Zuschuss erhalten Sie aktuell vom BAFA 15% der Kosten, wenn Sie einen Sanierungsfahrplan für das Gebäude haben zzgl. 5%, also in Summe 20% bezogen auf die Maximal förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Eine Übersicht siehe in der Tabelle weiter unten. Hier ist der Energieberater als Qualitätssicherungs-Experte tätig und stellt für Sie die TPB und TPN gemäß den Anforderungen der BAFA aus und übernimmt auch die Baubegleitung der einzelnen Maßnahmen.

 

Je nach Objekt und Effizienzhaus Standard sind weitere Berechnungen im Rahmen des Förderverfahrens erforderlich, so zum Beispiel eine Bilanzierung nach DIN18599, oder Erstellung eines Lüftungskonzeptes zur Lüftungsplanung, Berechnungen der Wärmebrücken bei Fassadendämmung oder auch eine U-Wertermittlung bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie GEG und BEG Nachweise. 

 

Für die Kredit Variante müssen Sie sich an Ihre Hausbank wenden und alle Anträge dort stellen. Hier muss zuerst eine Festlegung des geplanten Effizienzhausstandards und eine Bilanzierung des Gebäudes erfolgen und die Daten als BZA an die KFW und Hausbank übermittelt werden. Hier begleiten wir Sie auch als Energieberater in der Nachweisführung, Berechnungen und mit unserer Baubegleitung durch Ihre Sanierung.

 

Heizungssanierung über die KFW Bank

 

Wenn Sie Ihre Heizung erneuern wollen ist seit Anfang 2024 die KFW zuständig. Hier müssen Sie nicht über Ihre Hausbank gehen, sondern beantragen Ihre Förderung mit unserer Unterstützung direkt bei der KFW. Ein Energieberater oder Energiexperte ist hier ebenso wie bei der Gebäudesanierung erforderlich.

Ich begleite Sie durch das Förderverfahren und erstelle nach Vorgaben der KFW die entsprechenden Bestätigungen. Hier ist ausschließlich die Zuschuss Variante vorgesehen. Dafür geht das Verfahren relativ schnell und die KFW zahlt nach Abschluß der Sanierung innerhalb kurzer Zeit den Förderbetrag an Sie aus.

Für die Heizungssanierung gibt es von der KFW eine Grundförderung von 30%, weitere Zuschüssen sind bis Maximal 70% der Förderfähigen Gesamtkosten möglich. Übersicht siehe nachfolgende Tabelle.

 

Wir beraten Sie gern zu den umfangreichen staatlichen Förderungen und deren optimalen Einsatz für Ihre Bauvorhaben.

 

 

Hier eine aktuelle Förderübersicht für die Gebäudesanierungen, Erneuerung der Anlagentechnik und Heizungstechnik. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Förderbedingungen können sich jederzeit ändern.

Aktuelle Informationen finden Sie auf www.kfw.de oder www.bafa.de.

 

Förderungen bei verschiedenen Einzelmaßnahmen ab 1.1.2024

 

Förderung bei Gebäude Sanierung zum Effizienzgebäude ab 1.1.2024

 

Förderungen Stand 2023 (nicht mehr gültig)

 

Wichtig:

 

Die Förderungen können erst nach Ihrer Beauftragung des Hautgewerkes beantragt werden. Eine Auftragsbestätigung oder Leistungsvereinbarung KFW Konform ist erforderlich. Details bitte aus den Webseiten der Bafa und KfW entnehmen. Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen.

Sachverständiger für die Branchen:
Energieeffizienz von Gebäuden
Wärmepumpen
DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH
Druckerweg 14
40724 Hilden

Tel 02103 / 961 93-0
Fax 02103 / 961 93-2

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