Vom Staat gibt es für den Sanierungsfahrplan, für Heizungserneuerung,Heizungsoptimierungen oder Sanierungen am Gebäude verschiedene Förderungen.
Es gibt hier die Möglichkeit für einen Zuschuss, einen vergünstigten Kredit oder die Möglichkeit Absetzung über Ihre Jahressteuererklärung, je nach dem was für Sie die optimale Variante ist.
Wir beraten Sie gern zu den staatlichen Förderungen und deren optimalen Einsatz für Ihre Bauvorhaben.
Auf Wunsch beantragen wir für Sie die jeweiligen Förderungen und wickeln den gesamten Vorgang für Sie ab.
Hier einen Förderübersicht für die Gebäudesanierungen und Erneuerung der Anlagentechnik.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Förderbedingungen können sich jederzeit ändern.
Aktuelle Informationen finden Sie auf www.kfw.de oder www.bafa.de.
Förderungen bei Einzelmaßnahmen ab 1.1.2024
Förderung bei Sanierung zum Effizienzgebäude ab 1.1.2024
Förderungen Stand 2023 (nicht mehr gültig)
Wichtige Änderung ab 2024:
Die Förderungen ab 2024 können erst nach der Beauftragung der Arbeiten des Hautgewerkes beantragt werden.
Den Kostenrahmen ausreichend groß beantragen, da spätere Korrekturen nicht möglich sind.
Bitte die Förderbedingen des Fördergebers vorher genau lesen.
Wir beraten Sie gerne.