Heizungspflichtberatung &  Effizienzcheck

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 schreibt im § 71 Abs. 11 für jeden Hauseigentümer der den Einbau einer neuen Heizung plant, die mit festen oder flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird sich beraten zu lassen. Dies ist besonder sinnvoll, da die zu erwartenden Kosten für die Investition sowie die Betriebs- und Wartungskosten der neuen Heizung von den meisten Verbrauchern schwer vorstellbar sind.

Hier können wir als unabhängiger Energieberater durch unsere umfangreichen Erfahrungen im Heizungssegment mit ganzheitlichen Blick auf Risiken und Kostenfallen hinweisen und Sie als Kunde passen zu Ihren persönlichen Bedingungen umfassend beraten.

Der Zeitumfang für das persänliche Beratungsgepräch beträgt ca. 1-2  Stunden. Sie erhalten eine schrifliche Bestätigung der Beratung und ein kurzes Protokoll.

Neben der Vor Ort Beratung ist auch eine telefonische Beratung nach Terminvereinbarung möglich.

 

Auf Wunsch können wir darüber hinaus auch weitere Leistungen wie einen individuellen Sanierungsfahrplan, Energieausweise, Heizlastberechnungen und Berechnung zum Hydraulischen Abgleich für Ihre Immobilie erbringen.

 

 

 

Der Heizungs-Effizienz-Check ist seit dem 01. Oktober 2022 Pflicht und muss laut der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen bis 2024 für fast alle Gasheizungen in Deutschland durchgeführt werden. Der Heizungscheck ist ein Verfahren zur Prüfung von bestehenden Heizungsanlagen. Geprüft wird unter anderem

 

  • ob vorhandene Heizungspumpen noch effizient sind oder erneuert werden müssen.
  • ob Rohrleitungen und Armaturen nach aktuellen Anforderungen gedämmt sind.
  • ob an der Heizungsanlage einen hydraulischen Abgleich vorhanden ist.
  • ob die Regelung beispielsweise mit Anpassung der Heizkurve oder einer Nachtabsenkung das Heizen effizienter machen könnte.

 

Sie erhalten nach dem Check eine Bescheingung und ein Protokoll zum Zustand oder Optimierungspotential der Anlage.

Aber Achtung, diese Optimierungsmaßnahmen sind nicht im Preis des Heizungschecks enthalten und können erst durch den Fachbetrieb vor Ort durchgeführt werden. Sofern der Check Optimierungsbedarf hinsichtlich der vorstehenden Anforderungen feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Die Durchführung der dieser Maßnahme(n) kann entfallen, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt wurde oder die Heizungsanlage mit Blick auf die Wirkung der Maßnahme bereits optimal läuft. Für die Heizungsoptimierung können Fördermitel beantragt werden. Bitte die Förderbedingungen beachten.

 

Sachverständiger für die Branchen:
Energieeffizienz von Gebäuden
Wärmepumpen
DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH
Druckerweg 14
40724 Hilden

Tel 02103 / 961 93-0
Fax 02103 / 961 93-2

Energieberatung & Sachverständigenbüro
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