Wenn geförderte Heizungsanlagen wie Wärmepumpen, Biomassekessel oder Solaranlagen eingebaut werden, ist nach dem aktuellen Gebäudenergiegesetz und den Förderbedingungen der BAFA oder KFW eine Berechnung der Heizlast nach Verfahren B erforderlich.
Ab Januar 2024 wird dieses ab 6 Wohnungen bei jeder neu installierten Heizungsanlage Verfahren B erforderlich.
Momentan werden beim Heizungstausch zwei Verfahren angewandt.
Das Verfahren A als Abschätzung der Heizlast ist im Sinne der VOB/C die werkvertraglich geschuldete Regelleistung.
Wichtig: Wenn keine anderen Vereinbarungen zur Heizlast beim Heizungstausch getroffen wurden, gilt das Verfahren A als Mindeststandard vereinbart. Die Heizlast wird in Anlehnung an die DIN EN 12831 überschlägig abgeschätzt. Dies hat den Vorteil, dass schnell die Werte ermittelt werden, aber das Verfahren liefert ungenaue Ergebnisse.
Besonders beim Einsatz von Wärmepumpen ist eine genaue Berechnung zwingend erforderlich.
Das Berechnungsverfahren B setzt eine detaillierte Planung voraus und erreicht einen höheren energetischen Standard. Als Planungsleistung muss es allerdings separat beautragt werden und ist für alle staatlichen Förderungen beim BAFA oder KfW nachzuweisen.
Für die Berechnung sind umfangreiche Daten zum Gebäude und der Heizungsanlage erforderlich.
Bei Bedarf werden diese bei einem Vor Ort Termin von uns erfasst.
Wir berechnen die Raumheizlast nach DIN 12831:2020 ausschließlich nach Verfahren B.
Im Beispiel 3D Erfassung und Berechnung.der Raumheizlast
Eine staatliche Förderung dieser Berechnung im Rahmen der Heizungsoptimierung ist möglich.
Allerdings nur so lange diese nicht gesetzlich gefordert sind.
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Beim hydraulischen Abgleich werden die Heizkreise im Heizungssystem so eingestellt, das alle gleichmäßig durchflossen werden und die richtige Energiemenge erhalten. Damit wird eine optimale und gleichmäßige Wärmeverteilung im Gebäude unter allen Betriebsbedingungen sichergestellt.
Besonders ältere Anlagen haben deutlich höhere Energieverluste wenn sie nicht richtig abgeglichen sind. Deshalb werden z.B. Heizkörper im nicht abgeglichenen System, die am weitesten vom Wärmeerzeuger entfernt sind, zeitlich oft verzögert oder unzureichend mit Heizwasser versorgt. Die Folge ist höherer Energieverbrauch und schlechte Wärmeabgabe der Heizflächen.
Wenn geförderte Heizungsanlagen eingebaut oder erneuert werden, ist nach dem Gebäudenergiegesetz und den Förderbedingungen der BAFA oder KFW eine Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B erforderlich.
Ab Januar 2024 wird dieses ab 6 Wohnungen bei jeder neu installierten Heizungsanlage Verfahren B erforderlich.
Besonder bei Mehrfamilienhäusern hat der Gesetzgeber bereits diese Umsetzung festgelegt. Hier stehen wir mit unserem optimierten Berechnungsservice besonders Eigentümern und Verwaltern von Mehrfamilienhäusern mit unserer Kompetenz zur Verfügung.
Im Beispielvideo 3D Erfassung und Berechnung.
Eine staatliche Förderung dieser Maßnahme im Rahmen der Heizungsoptimierung ist möglich.
Bitte beachten das bei gesetzlichen Verpflichtungen keine Förderungen möglich sind!
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