Leistungen als Energieberater

 

  • Erstellung eines Sanierungsfahrplanes für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude
  • Energieausweise für Gebäude nach Bedarf oder Verbrauch
  • Pflichtberatung und Effizienzcheck für die Heizung in Gebäuden
  • Heizlastberechnungen für alle Gebäude
  • Berechnung des hydraulischen Abgleichs
  • Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Wohngebäude
  • Freie Energieberatung
  • Förderberatung und Abwicklung
  • Beratung zur energetischen Optimierung von Anlagentechnik Heizung, Warmwasser, Lüftung

 

 

Leistungen als Sachverständiger

Schwerpunkt Wärmepumpen

 

  • Unabhängige fachliche Beratung
  • Schadensbeurteilung
  • Ermittlung von Schadensursachen
  • Bewertung einer Sache oder eines Sachverhaltes
  • Außergerichtliche Klärung von Streitfragen
  • Auskünfte und Beratungen zu technischen Fragen aus der Heizungstechnik
  • Gutachten für Wärmepumpen (Häufige Fragen sind                  Schallbelastungen, Geräuschentwicklung, Leistungsfragen, Stromkosten, Technische Mängel, Schäden)

 

Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Energieberatung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes Instrument und ermöglicht eine inhaltlich hochwertige und kommunikativ gut strukturierte Energieberatung.
Er eignet sich für die Schritt- für Schritt-Sanierung genauso wie für eine Gesamtsanierung von Gebäuden.
Bei jeder einzelnen Maßnahme sollte der bestmögliche Effizienzstandard bzw. in Summe ein förderfähiges Effizienzhaus  angestrebt werden.
Die Erstellung des ISFP wird vom Staat aktuell mit
1300€ für 1–2 Wohneinheiten und mit
1700€ für 3–6 Wohneinheiten finanziell stark gefördert.

Projekte

Hier bekommen Sie einige Eindrücke unser interessantesten Projekte

Energieausweise

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises,
den Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis.

Vorteile des Verbrauchsausweis ist eine schnelle Erstellung und geringe Kosten. Er ist für die meisten Gebäude zulässig.

Nachteilg ist das die ermittelte Energieeffizienz sich nur auf den Verbrauch bezieht und dadurch einen geringen Bezug zum Gebäude hat.

Beim Verkauf der Immobile ist immer ein Bedarfsausweis zu empfehlen, da dieser den energetischen Zustand der Immobilie genau wiedergibt. Dafür ist er in der Erstellung deutlich aufwendiger.

Heizungsberechnungen


Wir berechnen für unsere Kunden den Hydraulischen Abgleich sowie die Heizlast nach Verfahren B, also genau raumweise nach DIN EN 12831 für das jeweilige Gebäude.
Wir sind spezialisiert auf die Berechnungen für Mehrfamilenhäuser, da diese eine besondere gesetzliche Pflicht zur Umsetzung haben.
Bei allen Gebäuden ist bei geförderter Heizungssanierung zum Erhalt von Fördergeldern eine raumweise Berechnung nach Verfahren B vorgeschrieben.
In der neuen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes für 2024 wird ab Oktober 2024 der hydraulische Abgleich verpflichtend für jede Erneuerung der Heizungsanlage.

Aktuelle Neuigkeiten
Administration
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Sachverständiger für die Branchen:
Energieeffizienz von Gebäuden
Wärmepumpen
DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH
Druckerweg 14
40724 Hilden

Tel 02103 / 961 93-0
Fax 02103 / 961 93-2

Energieberatung & Sachverständigenbüro
Andreas Kreibig
Widdersteinstr. 36
88400 Biberach Riß


Tel:     07351-5399862
Email:
kontakt@energie-beratung-biberach-riss.de

Telefonisch erreichbar von
Mo - Do von 10-12 und 14-16 Uhr, Fr 10-12 Uhr
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