Leistungen als Energieberater

 

  • Erstellung eines Sanierungsfahrplanes für Wohngebäude
  • Energieausweise für Gebäude nach Bedarf oder Verbrauch
  • Freie Energieberatung für Wohngebäude
  • Beratung zur energetischen Optimierung von Anlagentechnik
  • Effizienzcheck für die Heizung in Wohngebäuden
  • Förderservice für Fachbetriebe
  • Heizlastberechnungen
  • Berechnung des hydraulischen Abgleichs
  • Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Wohngebäude

 

 

Leistungen als Sachverständiger Schwerpunkt Wärmepumpen

 

  • Unabhängige fachliche Beratung
  • Schadensbeurteilung
  • Ermittlung von Schadensursachen
  • Bewertung einer Sache oder eines Sachverhaltes
  • Außergerichtliche Klärung von Streitfragen
  • Auskünfte und Beratungen zu technischen Fragen aus der Heizungstechnik
  • Gutachten für Wärmepumpen (Häufige Fragen sind                  Schallbelastungen, Geräuschentwicklung, Leistungsfragen, Stromkosten, Technische Mängel, Schäden)

 

Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Sanierung

Energie-Fahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes Instrument und ermöglicht eine inhaltlich hochwertige und kommunikativ gut strukturierte Energieberatung.
Er eignet sich für die Schritt- für Schritt-Sanierung genauso wie für eine Gesamtsanierung von Gebäuden. Bei jeder einzelnen Maßnahme sollte der bestmögliche Effizienzstandard angestrebt werden.
Die Erstellung wird vom Staat aktuell mit 1300,- für 1 – 2 Wohneinheiten und 1700,- für 2 – 6 Wohneinheiten finanziell stark gefördert.

Freie Energieberatung

Energieausweis

Wenn eine Immobile vermietet, verpachtet oder verkauft wird, ist ein Energieausweis für das Gebäude erforderlich. Dieser soll den energetischen Zustand und Energiebedarf aufzeigen und vergleichbar machen. Es gibt zwei Varianten, den Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Grundsätzlich darf ein Energieausweis für Nichtwohngebäude IMMER verbrauchsbasierend ausgestellt werden, ungeachtet des Baujahres, des energetischen Zustandes und der Größe des Objektes. Nicht jedes Wohngebäude qualifiziert sich für den verbrauchsbasierten Energieausweis.

Energieausweis Biberach / Riss

Heizlastberechnungen



Für die Auslegung der Komponenten von Heizungsanlagen muss die maximal erforderliche Wärmeleistung ermittelt werden. Die normative Berechnung dieses Werts, der fachsprachlich als Heizlast bezeichnet wird, erfolgt in Deutschland mit der DIN EN 12831.

Momentan werden bei der Ermittlung der Heizlast zwei Verfahren angewandt. Das Verfahren A ist im Sinne der VOB/C die werkvertraglich geschuldete Regelleistung und darf im Rahmen der Förderung nur angewendet werden, wenn die beheizte Fläche 500 m2 Wohnfläche je Heizkreis mit eigener Pumpe oder eigenem Strangdifferenzdruckregler nicht überschreitet.

Mehr Infos

Aktuelles

Sachverständiger für die Branchen:
Energieeffizienz von Gebäuden
Wärmepumpen
DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH
Druckerweg 14
40724 Hilden
Tel 02103 / 961 93-0
Fax 02103 / 961 93-2

Energieberatung & Sachverständigenbüro
Andreas Kreibig
Widdersteinstr. 36
88400 Biberach Riß



Tel.: 07351-5399862
Email: energieberater-service@gmx.de

Telefonisch erreichbar von
Mo - Do von 10-12 und 14-16 Uhr, Fr 10-12 Uhr
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