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Update 11.09.2023
Aktuelle GEG Änderungen für 2024!
Letzten Freitag wurden im Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie Eckpunkte für die künftige Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verabschiedet. Der Entwurf der entlang dieser Eckpunkte überarbeiteten BEG-EM-Förderrichtlinie wird nun in der Bundesregierung abgestimmt und bis spätestens 30.09.2023 dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt. Die überarbeitete Richtlinie wird – ebenso wie das neue GEG – zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird die Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbarer Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich.
Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand überfordert wird, gibt es ausreichende Übergangsfristen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70 % (30 % Grundförderung für alle, plus für selbstnutzende Eigentümer ggf. 30 % einkommensabhängiger Bonus sowie ggf. 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus; max. Förderung auf 70 % begrenzt). Es gibt Anpassungen bei den förderfähigen Kosten.
Neu erhältlich ist ein – ggf. zinsverbilligter – Ergänzungskredit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
Die bisherige Zuschussförderung energetischer Sanierungsschritte in den BEG-Einzelmaßnahmen sowie das Angebot zinsvergünstigter Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Niveau bleiben erhalten.
Quelle: www.gih.de
UPDATE 1.7.2023
Das GEG 2024 ist auf dem Weg gebraucht und muss nun nur noch bestätigt werden.
Fest stehen folgende Regelungen:
Es soll eine vereinfachte Förderung für Neue regenerative Heizungsanlagen geben.
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