Freie Energieberatung
Energieausweis
Wenn eine Immobile vermietet, verpachtet oder verkauft wird, ist ein Energieausweis für das Gebäude erforderlich. Dieser soll den energetischen Zustand und Energiebedarf aufzeigen und vergleichbar machen. Es gibt zwei Varianten, den Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Grundsätzlich darf ein Energieausweis für Nichtwohngebäude IMMER verbrauchsbasierend ausgestellt werden, ungeachtet des Baujahres, des energetischen Zustandes und der Größe des Objektes. Nicht jedes Wohngebäude qualifiziert sich für den verbrauchsbasierten Energieausweis.