
Update 14.05.26 Bundesregierung beschließt neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Kabinett beschlossen. Hauseingentümer haben jetzt mehr Entscheidungsfreiheit.
Die Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt.
Schrittweise Erhöhung ab 2029 des Regenerativen Anteils im Heizsystem.
Die Bundesförderung für ein neues Heizsystem soll bis 2029 abgesichert sein.
Mieterschutz und Aufteilung ab 2028.
Hier der vollständige Text zum Lesen: Gebäudemodernisierungsgesetz
Aber Achtung, das ist ein Entwurf, bis zur Veröffentlichung des Gesetzes bleiben die alten Regelungen in Kraft.
Aktueller Preisvergleich Energiekosten
Brennwert je kwh incl. Mwst Stand 09-2025
| Heizöl je kwh |
09,23ct |
| Erdgas je kwh |
11,11ct |
| Flüssiggas je kwh |
09,17ct |
| Fernwärme je kwh |
14,53ct |
| Pellets bei 4,8kwh/kg |
05,77ct |
| Wärmestrom je kwh |
28,74ct |
Update 2.2.26 Neue EU-Vorgabe ab Mai 2026 – alte Energieausweise werden ungültig
Für viele Immobilieneigentümer wird der Mai 2026 zum Stichtag, weil dann neue EU-Regeln für Energieausweise greifen. Wer ab diesem Zeitpunkt eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, benötigt häufig einen neu ausgestellten Energieausweis nach dem aktualisierten Standard. Besteht kein gültiger Nachweis, gilt das bei Verkauf oder Vermietung als Ordnungswidrigkeit und es kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro folgen.
Update 16.08.2025 Aktuelle Information der Stadt Biberach an der Riß zum Sanierungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ bezüglich Sanierungsgebiet »Nördliche Innenstadt« Stand August 2025
Das Gebiet zwischen Ehinger-Straße, Bismarckring, Mondstraße und Bleicherstraße wurde zum 1.Januar 2023 in das Sanierungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ (WEP) aufgenommen.
Eigentümer und Eigentümerinnen im Erneuerungsgebiet haben nun die Möglichkeit, Zuschüsse für Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen beim Stadtplanungsamt zu beantragen.
Ziele der Sanierung
Schaffung eines nördlichen Stadteingangs
Neuordnung nieder genutzter Flächen und Gebäude im Bereich der ehemaligen Feuerwehr
Schaffung von bedarfsgerechtem, insbesondere seniorengerechtem Wohnraum,
Gestaltung und Durchgrünung der öffentlichen Platz- und Erschließungsbereiche,
Erhalt und die Sanierung der Wohnungen im Bestand
Entflechtung eingeengter Lagen sowie die Entsiegelung der stark versiegelten Hofbereiche
Ausbau des Wohnraumangebots
Aufwertung des Standortes durch Schaffung von Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
Aufwertung der Grünbereiche
Städtebauliche Neuordnung auf dem Areal des leerstehenden Kaufhauses „Steigerlager“
Link zur Homepage mit weiteren Informationen der Stadt Biberach und Kontakt Hier Stadt Biberach Stadterneuerung
Aktuelle Förderübersicht
BEG-EM Einzelmaßnahmen

BEG Sanierung zum Effizienzgebäude

Hier der Link zum vollständigen Artikel des GIH Verbandes zum nachlesen: GIH Förderübersicht 2024
Quelle: https://www.gih.de