Leistungen als Energieberater

 

 

  • Erstellung eines Sanierungsfahrplanes für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude
  • Energieausweise für Gebäude nach Bedarf oder Verbrauch
  • Pflichtberatung und Effizienzcheck für die Heizung in Gebäuden
  • Heizlastberechnungen für alle Gebäude
  • Berechnung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Wohngebäude
  • Freie individuelle Energieberatung
  • Förderberatung und Förderservice für Gebäude und Heizungsanlage
  • Beratung zur energetischen Optimierung von Anlagentechnik Heizung, Warmwasser, Lüftung

 

 

 

 

Leistungen als Sachverständiger

Schwerpunkt Wärmepumpen

 

 

  • Unabhängige fachliche Beratung
  • Schadensbeurteilung
  • Ermittlung von Schadensursachen
  • Bewertung einer Sache oder eines Sachverhaltes
  • Außergerichtliche Klärung von Streitfragen
  • Auskünfte und Beratungen zu technischen Fragen aus der Heizungstechnik
  • Gutachten für Wärmepumpen (Häufige Fragen sind                  Schallbelastungen, Geräuschentwicklung, Leistungsfragen, Stromkosten, Technische Mängel, Schäden)

 

Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Gebäude Energieberatung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes Instrument und ermöglicht eine inhaltlich hochwertige und kommunikativ gut strukturierte Energieberatung.

Er eignet sich für die Schritt- für Schritt-Sanierung genauso wie für eine Gesamtsanierung von Gebäuden. Er zeigt die Investitionen und möglichen Maßnahmen übersichtlich auf.
Bei jeder einzelnen Maßnahme sollte der bestmögliche Effizienzstandard bzw. in Summe ein förderfähiges Effizienzhaus  angestrebt werden. Die Erstellung des ISFP wird vom Staat aktuell mit 650€ für 1–2 Wohneinheiten und mit 850€ für 3–6 Wohneinheiten finanziell gefördert.

Unsere Projekte

Hier bekommen Sie einige Eindrücke unser interessantesten Projekte

Energieausweise

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises,
den Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis.

Vorteile des Verbrauchsausweis ist eine schnelle Erstellung und geringe Kosten. Er ist für die meisten Gebäude zulässig.
Nachteilg ist das die ermittelte Energieeffizienz sich nur auf den Verbrauch bezieht und dadurch einen geringen Bezug zum Gebäude hat.

Beim Verkauf der Immobile ist immer ein Bedarfsausweis zu empfehlen, da dieser den energetischen Zustand der Immobilie genau wiedergibt. Dafür ist er in der Erstellung deutlich aufwendiger.

Berechnungen Hydraulischer Abgleich

Die Richtige Wasser- und Wärmemenge am Richtigen Ort
Wir berechnen für unsere Kunden den Hydraulischen Abgleich in Zweirohr Heizungsanlagen sowie die Heizlast nach Verfahren B, also genau raumweise nach DIN EN 12831 für das jeweilige Gebäude.
Wir sind spezialisiert auf die Berechnungen für Mehrfamilenhäuser, da diese eine besondere gesetzliche Pflicht zur Umsetzung haben.
Bei allen Gebäuden ist beim Einsatz neuer geförderter Heizungstechnik zum Erhalt von Fördergeldern eine raumweise Berechnung nach Verfahren B erforderlich.
In der neuen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes für 2024 wird ab Oktober 2024 der hydraulische Abgleich verpflichtend für jede Erneuerung der Heizungsanlage.

Fördergelder für Heizung oder Gebäude Sanierungen

Für Sanierungen der Heizungsanlage oder an Ihrem Gebäude können Sie verschiedene Förderungen für Wohn- oder Nichtwohngebäude beantragen. Dies ist möglich wenn Sie Eigentümer, Unternehmen oder eine WEG sind.

Es gibt verschiedene Varianten, entweder einen Zuschuss, Kredit oder steuerliche Berücksichtigung, je nach dem was für Sie am Besten ist.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um staatliche Förderungen und wickeln diese auf Wusch bei der Zuschussvariante komplett für Sie ab.

Aktuelle Neuigkeiten

 

Update 06.08.2024 Neue Fördersätze für die Energieberatung ab 7.8.2024

 

Heute ging bei uns eine Mitteilung des BMWK ein, das die Förderungen für die Energieberatung von 80% auf 50% reduziert werden.

Die vorherigen Sätze sind ab diesem Tage nicht mehr gültig.

 

Details sind hier auf den Seiten des BMWK nachzulesen. Pressemitteilung BWMK

 

 

 

 

Update 10.02.2024 zu den neuen Förderungen ab Januar 2024

 

BEG-EM Einzelmaßnahmen

 

BEG Sanierung zum Effizienzgebäude

 

Hier der Link zum vollständigen Artikel des GIH Verbandes zum nachlesen:    GIH Förderübersicht 2024

Quelle: https://www.gih.de

 

Sachverständiger für die Branchen:
Energieeffizienz von Gebäuden
Wärmepumpen
DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH
Druckerweg 14
40724 Hilden

Tel 02103 / 961 93-0
Fax 02103 / 961 93-2

Energieberatung & Sachverständigenbüro
Andreas Kreibig
Widdersteinstr. 36
88400 Biberach Riß


Tel:     07351-5399862
Email:
kontakt@energie-beratung-biberach-riss.de

Telefonisch erreichbar von
Mo - Do von 10-12 und 14-16 Uhr, Fr 10-12 Uhr
Copyright © A.Kreibig  2023. All right reserved.