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Hier eine Übersicht:
Der einfache Verbrauchsausweis ist möglich bei:
• Allen Nichtwohngebäuden im Bestand
• Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohnungen oder
• Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
• Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Niveau der 1.Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.
Die Ausweispflicht hat aber auch Ausnahmen:
• denkmalgeschützte Wohngebäude sind befreit.
• Wohngebäude, die als Ferienhaus genutzt werden, sind befreit.
• Wohngebäude mit einer Nutzfläche von unter 50qm sind befreit.
Energieausweise sind ab Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig. Nach Ablauf muss dieser Energieausweis erneuert werden.
Bitte beachten, das bei fehlendem Energieausweis an Gebäuden, besonders bei Nichtwohngebäuden ein Bußgeldverfahren des Ordnungsamtes droht.